F-Gase-Verordnung und Gebäudemodernisierungsgesetz, umgesetzt vom zertifizierten Kältefachbetrieb
Als Betreiber einer gewerblichen Klimaanlage haben Sie Pflichten aus der F-Gase-Verordnung der EU: Arbeiten am Kältekreis sind zertifizierten Fachkräften vorbehalten, ab einer bestimmten Kältemittelmenge sind regelmäßige Dichtheitskontrollen vorgeschrieben, und die Aufzeichnungen dazu bewahren Sie mindestens fünf Jahre auf. Hat die Anlage mehr als 12 Kilowatt Kälteleistung, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz zudem eine energetische Inspektion, erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme und danach spätestens alle zehn Jahre. Als zertifizierter Kältefachbetrieb planen und montieren wir Ihre Anlage so, dass diese Pflichten von Anfang an mitgedacht sind; das beugt Bußgeld- und Haftungsrisiken vor. Grundlage ist eine fachgerechte Kühllastberechnung, damit die Anlage von Anfang an richtig ausgelegt ist.
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