Haustechnik-Service für Eigentümer und Vermieter in Wiesbaden

Für Ihr Eigenheim oder Ihre vermietete Wohnung in Wiesbaden: ein fester Ansprechpartner für Heizung, Wärmepumpe, Klimaanlage und Sanitär, die Mitgliedschaft Zuhause plus und eine digitale Anlagenakte für die Unterlagen Ihres Hauses.

Zuhause plus

Mitgliedschaft Zuhause plus für Ihr Eigenheim

Als Mitglied sind Sie kein Auftrag unter vielen: Wir kennen Ihre Anlage, erkennen Störungen früh und rücken bevorzugt aus. Statt einzelner Rechnungen zahlen Sie einen festen Monatsbeitrag, die Mitgliedschaft läuft zwölf Monate und ist danach monatlich kündbar.

Es gibt drei Stufen: Digital Connect mit digitaler Betreuung und Support-Hotline, Wartung Komfort mit einer Vor-Ort-Wartung pro Jahr und Vorrang bei der Terminvergabe sowie Rundum Vollschutz mit Verschleißteilen bis 150 € im Jahr und zwei Notdienst-Anfahrten. Für Heizung, Klimaanlage und Sanitär beginnen die Beiträge bei 9, 19 und 29 € im Monat, für die Wärmepumpe bei 12, 25 und 35 €, jeweils inkl. MwSt. und je Anlage.

Alle Leistungen je Stufe finden Sie bei Zuhause plus für die Heizung, für die Wärmepumpe, für die Klimaanlage und für Sanitär und Trinkwasser.

Ordnung statt Ordner

Digitale Anlagenakte: alle Unterlagen Ihres Hauses an einem Ort

In der digitalen Anlagenakte führen wir die Daten Ihrer Heizung, Wärmepumpe oder Klimaanlage und die Protokolle jeder Wartung. Wenn Sie möchten, legen wir dort auch Revisions- und Vertragsunterlagen anderer Gewerke, Grundrisse und Baugenehmigungen ab.

So haben Sie den Zustand Ihres Hauses im Blick und finden die Unterlagen schnell, wenn Sie sie brauchen: beim Förderantrag, bei einem Verkauf oder nach einem Schaden. Mit uns sprechen Sie per E-Mail, SMS oder über Threema (DSGVO-konform).

Rieth-Techniker im Eigentümer-Service
Für Vermieter

Für Vermieter: Wartung mit Protokoll für die Nebenkosten

Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, übernehmen wir die regelmäßige Heizungswartung in Wiesbaden und erstellen zu jedem Termin ein Protokoll für Ihre Unterlagen. Ob und wie Sie die Wartungskosten auf Mieter umlegen dürfen, erklärt unser Ratgeber zum Wartungsvertrag.

Steht ein Heizungstausch an, unterscheidet die KfW-Förderung nach Nutzung: Für vermietete Wohnungen gibt es 30 % Zuschuss. Wer selbst im Haus wohnt, erhält in der Regel bis zu 70 %, bis zu 80 % nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €. Den aktuellen Stand erklärt unser Ratgeber Heizungsförderung 2026.

Familie im Eigenheim, betreut vom Rieth Eigentümer-Service
Wärmepumpe, betreut im Rieth Eigentümer-Service
Leistungen

Leistungen für Ihr Haus

Kontakt

Ihr Kundendienst-Team in Wiesbaden

Hendrik Marth und Ole Nissen planen unseren Kundendienst und sind Ihre Ansprechpartner für Termine, Wartung und Störungen. Wer sonst für Sie im Einsatz ist, stellen wir unter Unser Team vor.

Termine, die passen

Samstagstermine für Berufstätige

Für geplante Sonderaufträge, etwa einen Umbau oder eine Modernisierung, planen wir Einsätze auf Wunsch an einem Samstag, gegen einen Aufschlag. So müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen, damit jemand zu Hause ist.

Bei einer Störung außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Stammkunden mit Wartungsvertrag unsere Bereitschaft von Freitag 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr über eine Sonderrufnummer.

Service für Ihr Haus anfragen
Rieth-Monteur im Einsatz Eigenheim mit von Rieth betreuter Haustechnik
FAQ

Häufige Fragen von Eigentümern und Vermietern.

Muss ich als Vermieter die Heizung warten lassen?
Ein festes Intervall schreibt das Gesetz nicht vor. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt aber, dass der Betreiber die für den Wirkungsgrad wichtigen Teile der Heizung regelmäßig von einer fachkundigen Person warten lässt (§ 60 GModG). Als Vermieter müssen Sie die Wohnung außerdem während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand erhalten (§ 535 BGB). Üblich ist eine Wartung pro Jahr. Mehr dazu im Ratgeber Wartungsvertrag Heizung: Kosten und Umlage.
Darf ich die Wartungskosten auf meine Mieter umlegen?
Ja, sofern Ihr Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Prüfung, Einstellung und Reinigung der Heizungsanlage zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 4 BetrKV). Reparaturen gehören nicht dazu, deshalb sollten Wartungs- und Reparaturposten getrennt abgerechnet werden.
Ist die Legionellenprüfung für Vermieter Pflicht?
Für die meisten privaten Vermieter nicht. Nach § 31 Trinkwasserverordnung gilt die Pflicht erst, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung (Speicher mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung bis zur Zapfstelle) Duschen versorgt und das Haus kein Ein- oder Zweifamilienhaus ist. Dann muss das Trinkwasser bei Vermietung mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zur Legionellenprüfung für Vermieter.
Bekomme ich einen Termin am Samstag?
Für geplante Sonderaufträge ja: Solche Einsätze legen wir auf Wunsch auf einen Samstag, gegen einen Aufschlag. Wartung und Reparatur finden sonst zu unseren Geschäftszeiten statt, montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Sind Sie bei einer Störung auch am Wochenende erreichbar?
Für Stammkunden mit Wartungsvertrag gibt es von Freitag 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr eine Bereitschaft über eine Sonderrufnummer. Alle anderen erreichen uns zu den Geschäftszeiten unter 0611 22371. Was bei einer akuten Störung zu tun ist, finden Sie unter Reparatur und Störungshilfe in Wiesbaden.