Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab dem 21. Juli
Die KfW stellt die Heizungsförderung zum 21.07.2026 neu auf: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus entfällt, der Einkommensbonus wird gestaffelt und ein Familienzuschlag kommt hinzu. Der Deckel steigt auf bis zu 80 Prozent, gilt aber längst nicht für jeden. Hier steht, was die Neuregelung für Wärmepumpe und Heizungstausch konkret bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt für alle Antragsteller bestehen. Zuständig bleibt die KfW, ein Wechsel zum BAFA findet nicht statt.
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Biomasse-Zuschlag von 2.500 Euro entfallen.
- Der Einkommensbonus wird gestaffelt: 40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Neu ist ein Freibetrag von 10.000 Euro für Haushalte mit minderjährigem Kind.
- Der Förderdeckel steigt auf bis zu 80 Prozent, den aber nur selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Haushaltseinkommen erreichen. Der typische Fall ohne Einkommensbonus liegt bei 46 Prozent.
- Ab Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Bonus halbjährlich weiter. Wer den Heizungstausch plant, fährt mit einem frühen Antrag besser.
Was sich ab dem 21.07.2026 ändert
Zum 21. Juli 2026 ordnet der Bund die Zuschüsse für den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu. Wichtig vorweg: Die Förderung fällt nicht weg, und an der Zuständigkeit ändert sich nichts. Anträge laufen weiterhin über die KfW und deren Zuschussportal, das BAFA bleibt wie bisher nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Auch der Ablauf bleibt gleich: Bestätigung zur Antragstellung vom Energieeffizienz-Experten, Antrag vor dem Start des Vorhabens, danach 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Neu sortiert werden die Bausteine, aus denen sich der Fördersatz zusammensetzt. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt unverändert für alle förderfähigen Heizungen, also etwa für die Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Biomasseheizung. Gestrichen wird der Effizienzbonus von 5 Prozent, den es bisher für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle sowie für natürliche Kältemittel gab. Der Klimageschwindigkeits-Bonus für den Abschied von der alten fossilen Heizung sinkt von 20 auf 16 Prozent. Der pauschale Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen entfällt ersatzlos.
Umgebaut wird auch der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer. Bisher gab es pauschal 30 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 40.000 Euro betrug. Künftig gilt eine Staffel: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Ganz neu ist der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende zu versteuernde Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie rutscht damit unter Umständen in eine günstigere Stufe der Staffel.
Rechnerisch ergeben Grundförderung, voller Einkommensbonus und Klimageschwindigkeits-Bonus 86 Prozent. Gekappt wird bei bis zu 80 Prozent statt bisher 70 Prozent. Diesen Spitzenwert erreichen ausschließlich selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Der typische Fall ohne Einkommensbonus sinkt dagegen von 55 auf 46 Prozent. Gleichzeitig fallen die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro.
Alt und Neu im Vergleich
Die folgende Übersicht stellt die Konditionen für Anträge bis zum 20.07.2026 den neuen Regeln ab dem 21.07.2026 gegenüber. Alle Prozentwerte beziehen sich auf die förderfähigen Kosten, die Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer.
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Effizienzbonus (Erdreich, Wasser, natürliches Kältemittel) | 5 % | entfällt |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonus (selbstnutzende Eigentümer) | pauschal 30 % bis 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen | gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € |
| Familienzuschlag | nicht vorhanden | neu: Freibetrag von 10.000 € auf das anzusetzende Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | 2.500 € pauschal | entfällt |
| Maximaler Fördersatz (Deckel) | bis zu 70 % | bis zu 80 % |
| Förderfähige Höchstkosten, 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 € |
| Maximaler Zuschuss, 1. Wohneinheit | 21.000 € | 22.400 € |
Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben die Höchstkosten bei 15.000 Euro, ab der siebten bei 8.000 Euro. Auch der Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit besteht fort und ist wie bisher vom Ratenmodell des Fachbetriebs unabhängig zu betrachten.
Wer profitiert, wer verliert
Die Neuregelung verschiebt Geld von der Breite in die Spitze. Gewinner sind Haushalte mit wenig Einkommen: Wer höchstens 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat, bekommt künftig 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus und kann mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus auf bis zu 80 Prozent kommen. Der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit steigt dadurch von 21.000 auf 22.400 Euro. Erstmals profitieren auch Haushalte zwischen 40.000 und 50.000 Euro, die bisher leer ausgingen und nun 10 Prozent Bonus erhalten. Familien mit minderjährigen Kindern hilft der neue Freibetrag von 10.000 Euro, der sie in eine bessere Stufe heben kann.
Auf der anderen Seite stehen alle, die keinen Einkommensbonus erhalten. Für sie sinkt der erreichbare Satz beim Tausch einer alten fossilen Heizung von bisher 55 auf 46 Prozent, weil der Effizienzbonus wegfällt und der Klimageschwindigkeits-Bonus schrumpft. Wer eine Pelletheizung plant, verliert zusätzlich den Zuschlag von 2.500 Euro. Ob sich die Wärmepumpe trotzdem rechnet, hängt ohnehin weniger am letzten Förderprozent als an Gebäude und Planung. Eine ehrliche Abwägung der Grenzen finden Sie im Ratgeber zu den Nachteilen einer Wärmepumpe.
Für Unternehmen, Vermieter von Wohngebäuden und Nichtwohngebäude gilt: Aus bis zu 35 Prozent in den Programmen 459 und 522 werden glatte 30 Prozent, weil dort der Effizienzbonus die einzige Aufstockung war. Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus gab es für diese Gruppe nie und gibt es auch weiterhin nicht.

Welcher Fördersatz gilt für Ihr Haus
Wir ermitteln Ihren Anspruch nach den neuen Regeln, erstellen das Angebot förderkonform und übernehmen den Antrag mit unserem Energieeffizienz-Experten.
Zur Wärmepumpe mit EinbauÜbergangsregelung: was für laufende Anträge gilt
Niemand muss um eine bereits erteilte Zusage fürchten. Wer seinen Zuschuss vor der Umstellung bewilligt bekommen hat, behält die alten Konditionen in voller Höhe, inklusive Effizienzbonus und 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus. Die Zusage gilt, wie sie ausgestellt wurde.
- Bis 08.07.2026Letzte Möglichkeit, eine neue Bestätigung zur Antragstellung erstellen zu lassen. In der Umstellungsphase vom 09. bis 20.07.2026 waren keine neuen Bestätigungen möglich.
- Bis 20.07.2026, 20:00 UhrLetzter Zeitpunkt für die Antragstellung zu den alten Konditionen, sofern eine gültige Bestätigung zur Antragstellung bereits vorlag.
- Ab 21.07.2026Neue Anträge laufen zu den neuen Konditionen. Bereits erstellte Bestätigungen zur Antragstellung bleiben dafür nutzbar, zugesagte Anträge bleiben unberührt.
Ausblick: der Absenkungspfad ab 2027
Die Umstellung am 21. Juli ist nur der erste Schritt. Ab dem 1. Februar 2027 greift ein fester Absenkungspfad: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 Euro, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Der Klimageschwindigkeits-Bonus verliert im gleichen Rhythmus 4 Prozentpunkte und läuft damit Mitte 2028 aus.
Für das Jahr 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus für Heizungen aus europäischer Produktion geplant. Details und Startdatum stehen noch nicht fest, verlassen sollte man sich darauf bei der eigenen Planung deshalb nicht.
Anders als bei früheren Förderrunden ist die künftige Kürzung diesmal nicht Spekulation, sondern im Programm festgeschrieben. Jedes Halbjahr Aufschub ab Februar 2027 reduziert Höchstbetrag und Bonus. Wer den Tausch seiner alten Heizung ohnehin vorhat, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben.
Unsere Empfehlung: jetzt rechnen lassen, dann entscheiden
Die neue Systematik ist kleinteiliger als die alte, und der Unterschied zwischen 30, 46 und bis zu 80 Prozent entscheidet sich an Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen, der Kinderzahl und der bestehenden Heizung. Genau das prüfen wir, bevor wir ein Angebot schreiben. Als Meisterbetrieb erstellen wir die Unterlagen förderkonform, arbeiten mit dem Energieeffizienz-Experten zusammen und kümmern uns um den Antrag im KfW-Portal. Was nach Abzug des Zuschusses bleibt, lässt sich bei uns über ein Ratenmodell strecken. Wie der komplette Ablauf vom alten Kessel bis zur neuen Anlage aussieht, zeigt unsere Seite zum Heizungstausch.
- KfW, Pressemitteilung vom 08.07.2026 zur Anpassung der Heizungsförderung sowie Produktinformationen zu den Zuschüssen 458, 459 und 522.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Hinweise zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Regelungen zur Heizungsförderung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Stand: 15.07.2026. Quellen: KfW, BAFA. Angaben ohne Gewähr.