Ratgeber · Förderung

Heizungsförderung 2026 für die Wärmepumpe: Sätze, Boni, Antrag

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 läuft über die Heizungsförderung der KfW: Sie bezuschusst eine neue Wärmepumpe mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten, im typischen Fall mit 46 Prozent und bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro mit bis zu 80 Prozent. Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Systematik: Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist von 20 auf 16 Prozent gesunken, der Effizienzbonus entfallen, der Einkommensbonus gestaffelt, und ein Familienzuschlag ist hinzugekommen. Ab 2027 sinken Höchstbetrag und Bonus schrittweise, für Wärmepumpen ändert sich zudem die Grundförderung.

Andreas Marth, Geschäftsführer der Rieth GmbH
Andreas Marth Geschäftsführer · Rieth GmbH, Wiesbaden

Andreas Marth führt den Meisterbetrieb Rieth in Wiesbaden. Mit seinem Team plant und installiert er Wärmepumpen, Heizungen, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen im Rhein-Main-Gebiet. Die Ratgeber-Artikel prüft er fachlich.

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Aktualisiert 7. Oktober 2026 Lesezeit 9 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt für alle Antragsteller bestehen. Zuständig bleibt die KfW, ein Wechsel zum BAFA findet nicht statt.
  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Biomasse-Zuschlag von 2.500 Euro entfallen.
  • Der Einkommensbonus wird gestaffelt: 40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Neu ist ein Freibetrag von 10.000 Euro für Haushalte mit minderjährigem Kind.
  • Der Förderdeckel steigt auf bis zu 80 Prozent, aber nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro. Für alle anderen bleibt er bei 70 Prozent. Der typische Fall ohne Einkommensbonus liegt bei 46 Prozent.
  • Ab Februar 2027 sinken Höchstbetrag und Bonus halbjährlich weiter, für Wärmepumpen gilt ab dem ersten Quartal 2027 eine Grundförderung von 15 Prozent plus 15 Prozentpunkte bei Ursprung in der EU. Wer den Heizungstausch plant, fährt mit einem frühen Antrag besser.

Änderungen der Heizungsförderung 2026: was seit dem 21. Juli gilt

Zum 21. Juli 2026 ordnet der Bund die Zuschüsse für den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu. Wichtig vorweg: Die Förderung fällt nicht weg, und an der Zuständigkeit ändert sich nichts. Anträge laufen weiterhin über die KfW und deren Zuschussportal. Das BAFA bleibt wie bisher für die übrigen Einzelmaßnahmen zuständig, etwa an der Gebäudehülle oder für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wie die dezentrale Lüftung als Einzelmaßnahme. Auch der Ablauf bleibt gleich: Bestätigung zur Antragstellung vom Energieeffizienz-Experten, Antrag vor dem Start des Vorhabens, danach 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Neu sortiert werden die Bausteine, aus denen sich der Fördersatz zusammensetzt. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt unverändert für alle förderfähigen Heizungen, also etwa für die Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Biomasseheizung. Wie ein Wärmenetz funktioniert und was der Anschluss kostet, erklärt unser Ratgeber Was ist Fernwärme. Gestrichen wird der Effizienzbonus von 5 Prozent, den es bisher für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle sowie für natürliche Kältemittel gab. Der Klimageschwindigkeits-Bonus für den Abschied von der alten fossilen Heizung sinkt von 20 auf 16 Prozent. Der pauschale Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen entfällt ersatzlos.

Umgebaut wird auch der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer. Bisher gab es pauschal 30 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 40.000 Euro betrug. Künftig gilt eine Staffel: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Ganz neu ist der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende zu versteuernde Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie rutscht damit unter Umständen in eine günstigere Stufe der Staffel.

Der Deckel steigt, die Basis sinkt

Rechnerisch ergeben Grundförderung, voller Einkommensbonus und Klimageschwindigkeits-Bonus 86 Prozent. Gekappt wird laut KfW-Merkblatt 458 grundsätzlich bei 70 Prozent. Nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro, liegt die Grenze bei 80 Prozent. Der typische Fall ohne Einkommensbonus sinkt dagegen von 55 auf 46 Prozent. Gleichzeitig fallen die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro.

Förderung für den Heizungstausch 2026

Die KfW-Förderung für den Heizungstausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, für Privatpersonen im Wohngebäude über den Zuschuss 458. Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung: Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für alle förderfähigen Anlagen, etwa die Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz, die Biomasseheizung oder die Solarthermie. Ersetzen selbstnutzende Eigentümer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die vor mindestens 20 Jahren in Betrieb ging, kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus hinzu, dazu je nach Einkommen der Einkommensbonus.

Gedeckelt ist der Zuschuss grundsätzlich bei 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro möglich, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Vermieter und Unternehmen erhalten 30 Prozent. Wichtig für den Ablauf: Der Antrag muss bei der KfW gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Was das für die Wärmepumpe konkret bedeutet und wie der Antrag Schritt für Schritt läuft, zeigt der nächste Abschnitt.

KfW-Förderung für die Wärmepumpe 2026: Sätze, Bedingungen, Antrag

Für eine Wärmepumpe gibt es 2026 mindestens 30 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Tauschen selbstnutzende Eigentümer dafür eine alte fossile Heizung aus, kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus hinzu, zusammen 46 Prozent. Mit dem vollen Einkommensbonus, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, sind bis zu 80 Prozent möglich. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt damit bei höchstens 22.400 Euro.

Den Klimageschwindigkeits-Bonus zahlt die KfW laut Merkblatt 458 für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter sowie von Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bleibt die alte Gasheizung als Teil einer Hybridheizung im Haus, entfällt er. Was das beim Hybrid bedeutet, zeigt der Ratgeber Gasheizung mit Wärmepumpe nachrüsten.

Was das für selbstnutzende Eigentümer bei den Höchstkosten von 28.000 Euro bedeutet:

  • 30 Prozent, 8.400 Euro: nur Grundförderung, etwa wenn die Gasheizung jünger als 20 Jahre ist oder im Hybrid weiterläuft.
  • 46 Prozent, 12.880 Euro: Austausch der alten fossilen Heizung mit Klimageschwindigkeits-Bonus, der typische Fall.
  • 56 Prozent, 15.680 Euro: zusätzlich 10 Prozent Einkommensbonus bei einem Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro.
  • 70 Prozent, 19.600 Euro: zusätzlich 30 Prozent Einkommensbonus bei einem Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro; rechnerisch wären es 76 Prozent, die KfW kappt hier bei 70 Prozent.
  • 80 Prozent, 22.400 Euro: zusätzlich 40 Prozent Einkommensbonus bei einem Einkommen bis 30.000 Euro; rechnerisch wären es 86 Prozent, gekappt wird bei 80 Prozent.

Einkommen meint hier das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, gerechnet als Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Vermieter und Unternehmen erhalten einheitlich 30 Prozent, die Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer. Liegen die Kosten über 28.000 Euro, wird der Fördersatz nur auf diesen Höchstbetrag angewendet. Ihren eigenen Satz zeigt der Förderrechner weiter unten.

Voraussetzungen für die Wärmepumpe

  • Jahresarbeitszahl mindestens 3,0: Die Wärmepumpe muss über das Jahr mindestens die dreifache Wärmemenge des eingesetzten Stroms liefern. Wie die Jahresarbeitszahl den Verbrauch bestimmt, erklärt unser Ratgeber.
  • Leises Außengerät: Seit dem 01.01.2026 muss das Außengerät mindestens 10 Dezibel unter dem geltenden Geräuschgrenzwert bleiben, vorher reichten 5 Dezibel.
  • Technische Mindestanforderungen bestätigt: Dass die Anlage sie einhält, bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachbetrieb schon vor dem Antrag.
  • Heizung, nicht nur Warmwasser: Eine reine Brauchwasserwärmepumpe wird nicht über die Heizungsförderung gefördert.

So läuft der Antrag in sechs Schritten

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA)Ein Energieeffizienz-Experte oder der Fachbetrieb erstellt die BzA mit den geplanten förderfähigen Kosten und der Bestätigung der technischen Mindestanforderungen.
  2. Vertrag mit FörderbedingungSie schließen mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die an die Zusage der KfW geknüpft ist, und mit einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.
  3. Antrag in „Meine KfW"Im Kundenportal der KfW laden Sie BzA und Vertrag hoch und stellen den Antrag, immer bevor die Arbeiten beginnen.
  4. Einbau nach der ZusageMit der Zusage kann es losgehen. Für die Umsetzung bleiben 36 Monate.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD)Nach dem Einbau bestätigt der Experte oder Fachbetrieb die ordnungsgemäße Durchführung.
  6. AuszahlungMit BnD und Rechnungen beantragen Sie im Portal die Auszahlung, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens.

Bei diesen Schritten unterstützen wir Sie zusammen mit dem Energieeffizienz-Experten. Wie der Austausch selbst abläuft, vom Ausbau des alten Kessels bis zur Inbetriebnahme, zeigt unsere Seite Heizung austauschen lassen.

Wärmepumpen-Förderung 2026 berechnen: Rechner für Ihren Zuschuss

Mit dem Förderrechner sehen Sie nach wenigen Angaben, welcher Fördersatz für Ihre Wärmepumpe gilt und wie hoch der Zuschuss ausfällt. Er setzt die Regeln der Förderrichtlinie für eine Wohneinheit um, also für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit eines Gebäudes: Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus nach Art und Alter der bisherigen Heizung, Einkommensbonus mit Familienzuschlag, die Obergrenze von 70 oder 80 Prozent und höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten.

Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag laut Einkommensteuerbescheid, für einen Antrag 2026 also aus 2023 und 2024.

Ihr Ergebnis

Fördersatz: 46 Prozent aus 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus.

Zuschuss: höchstens 12.880 Euro, erreicht ab 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Tragen Sie Ihre Kosten ein, um Ihren Betrag zu sehen.

Gilt für Anträge im Jahr 2026. Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen 15 Prozent, Geräte mit Ursprung in der EU erhalten 15 Prozentpunkte dazu. Ab dem 1. Februar 2027 sinken außerdem der Klimageschwindigkeits-Bonus auf 12 Prozent und der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 27.250 Euro, mehr dazu unter Wärmepumpen-Förderung 2027. Unverbindliche Orientierung, kein Förderbescheid: Maßgeblich ist die Zusage der KfW.

Alt und Neu im Vergleich

Die folgende Übersicht stellt die Konditionen für Anträge bis zum 20.07.2026 den neuen Regeln ab dem 21.07.2026 gegenüber. Alle Prozentwerte beziehen sich auf die förderfähigen Kosten, die Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer.

BausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Effizienzbonus (Erdreich, Wasser, natürliches Kältemittel)5 %entfällt
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %16 %
Einkommensbonus (selbstnutzende Eigentümer)pauschal 30 % bis 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommengestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €
Familienzuschlagnicht vorhandenneu: Freibetrag von 10.000 € auf das anzusetzende Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse)2.500 € pauschalentfällt
Maximaler Fördersatz (Deckel)70 %70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %
Förderfähige Höchstkosten, 1. Wohneinheit30.000 €28.000 €
Maximaler Zuschuss, 1. Wohneinheit21.000 €22.400 €

Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben die Höchstkosten bei 15.000 Euro, ab der siebten bei 8.000 Euro. Auch der Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit besteht fort und ist wie bisher vom Ratenmodell des Fachbetriebs unabhängig zu betrachten.

Welche Kombination für Ihr Gebäude den höchsten Zuschuss ergibt, rechnen wir vor dem Angebot durch. Den Heizungstausch planen wir dann passend zur bewilligten Förderung.

Wer profitiert, wer verliert

Die Neuregelung verschiebt Geld von der Breite in die Spitze. Gewinner sind Haushalte mit wenig Einkommen: Wer höchstens 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat, bekommt künftig 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus und kann mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus auf bis zu 80 Prozent kommen. Der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit steigt dadurch von 21.000 auf 22.400 Euro. Erstmals profitieren auch Haushalte zwischen 40.000 und 50.000 Euro, die bisher leer ausgingen und nun 10 Prozent Bonus erhalten. Familien mit minderjährigen Kindern hilft der neue Freibetrag von 10.000 Euro, der sie in eine bessere Stufe heben kann.

Auf der anderen Seite stehen alle, die keinen Einkommensbonus erhalten. Für sie sinkt der erreichbare Satz beim Tausch einer alten fossilen Heizung von bisher 55 auf 46 Prozent, weil der Effizienzbonus wegfällt und der Klimageschwindigkeits-Bonus schrumpft. Wer eine Pelletheizung plant, verliert zusätzlich den Zuschlag von 2.500 Euro. Ob sich die Wärmepumpe trotzdem rechnet, hängt ohnehin weniger am letzten Förderprozent als an Gebäude und Planung. Eine ehrliche Abwägung der Grenzen finden Sie im Ratgeber zu den Nachteilen einer Wärmepumpe.

Für Unternehmen, Vermieter von Wohngebäuden und Nichtwohngebäude gilt: Aus bis zu 35 Prozent in den Programmen 459 und 522 werden glatte 30 Prozent, weil dort der Effizienzbonus die einzige Aufstockung war. Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus gab es für diese Gruppe nie und gibt es auch weiterhin nicht.

Beratung zur Heizungsförderung beim Meisterbetrieb Rieth
Förder-Check vom Meisterbetrieb

Welcher Fördersatz gilt für Ihr Haus

Wir ermitteln Ihren Anspruch nach den neuen Regeln, erstellen das Angebot förderkonform und übernehmen den Antrag mit unserem Energieeffizienz-Experten.

Zur Wärmepumpe mit Einbau

Übergangsregelung: was für laufende Anträge gilt

Niemand muss um eine bereits erteilte Zusage fürchten. Wer seinen Zuschuss vor der Umstellung bewilligt bekommen hat, behält die alten Konditionen in voller Höhe, inklusive Effizienzbonus und 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus. Die Zusage gilt, wie sie ausgestellt wurde.

  1. Bis 08.07.2026Letzte Möglichkeit, eine neue Bestätigung zur Antragstellung erstellen zu lassen. In der Umstellungsphase vom 09. bis 20.07.2026 waren keine neuen Bestätigungen möglich.
  2. Bis 20.07.2026, 20:00 UhrLetzter Zeitpunkt für die Antragstellung zu den alten Konditionen, sofern eine gültige Bestätigung zur Antragstellung bereits vorlag.
  3. Ab 21.07.2026Neue Anträge laufen zu den neuen Konditionen. Bereits erstellte Bestätigungen zur Antragstellung bleiben dafür nutzbar, zugesagte Anträge bleiben unberührt.

Wärmepumpen-Förderung 2027: was sich ab dem ersten Quartal ändert

Die Umstellung am 21. Juli ist nur der erste Schritt. Die Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. August 2026, legt auch die nächsten fest. Ab dem 1. Februar 2027 greift ein fester Absenkungspfad: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 Euro, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August, also auf 27.250 Euro ab Februar 2027 und auf 26.500 Euro ab August 2027. Der Klimageschwindigkeits-Bonus verliert im gleichen Rhythmus 4 Prozentpunkte: 12 Prozent ab Februar 2027, 8 Prozent ab August 2027, 4 Prozent ab Februar 2028. Ab dem 1. August 2028 entfällt er.

Für die Wärmepumpe ändert sich ab dem ersten Quartal 2027 zusätzlich die Grundförderung: Sie sinkt von 30 auf 15 Prozent. Hinzu kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat. Für eine Wärmepumpe aus der EU ergeben sich damit wie bisher 30 Prozent, ohne diesen Bonus nur 15 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus kommen weiter hinzu, die Obergrenze bleibt bei 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bei 80 Prozent. Die Einzelheiten zum Ursprung in der EU regelt laut Richtlinie das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“.

  • Ersatz einer neueren Heizung: Ab dem ersten Quartal 2027 wird eine neue Heizung nicht gefördert, wenn das Haus bereits mit einer seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommenen Heizung versorgt wird, die selbst zu den förderfähigen Techniken der Richtlinie zählt, etwa einer Wärmepumpe, einer Biomasse- oder einer Solarthermieanlage, oder wenn es an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist. Der Ersatz eines Gas- oder Ölkessels in einer Hybridanlage bleibt förderfähig.
  • Ersatz einer älteren Anlage: Ersetzt die neue Heizung eine solche Anlage, die vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb ging, werden pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
  • Kältemittel: Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert, etwa mit Propan (R290) oder Kohlendioxid (R744).
Warten kostet ab jetzt planbar Geld

Anders als bei früheren Förderrunden ist die künftige Kürzung diesmal nicht Spekulation, sondern in der Förderrichtlinie festgeschrieben. Jedes Halbjahr Aufschub ab Februar 2027 reduziert Höchstbetrag und Bonus. Wer den Tausch seiner alten Heizung ohnehin vorhat, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben.

Unsere Empfehlung: jetzt rechnen lassen, dann entscheiden

Die neue Systematik ist kleinteiliger als die alte, und der Unterschied zwischen 30, 46 und 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent, entscheidet sich an Ihrem Einkommen, der Kinderzahl und der bestehenden Heizung. Genau das prüfen wir, bevor wir ein Angebot schreiben. Als Meisterbetrieb erstellen wir die Unterlagen förderkonform, arbeiten mit dem Energieeffizienz-Experten zusammen und kümmern uns um den Antrag im KfW-Portal. Was nach Abzug des Zuschusses bleibt, lässt sich bei uns über ein Ratenmodell strecken. Wie der komplette Ablauf vom alten Kessel bis zur neuen Anlage aussieht, zeigt unsere Seite zum Heizungstausch.

Förderanspruch nach neuen Regeln prüfen lassen Wir sagen Ihnen, welcher Fördersatz ab dem 21.07.2026 für Ihr Zuhause realistisch ist, und übernehmen Antrag und Nachweise. Unverbindlich und kostenlos.
Quellen und Grundlagen
  • KfW, Pressemitteilung vom 08.07.2026 zur Anpassung der Heizungsförderung sowie Produktinformationen zu den Zuschüssen 458, 459 und 522.
  • KfW, Merkblatt Zuschuss 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude", Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026: Bonusbedingungen, Ermittlung des Haushaltseinkommens und Antrag in sechs Schritten.
  • Technische Mindestanforderungen der BEG für Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl mindestens 3,0, Außengerät seit 01.01.2026 mindestens 10 dB unter dem Geräuschgrenzwert.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Hinweise zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026: Fördersätze, Boni und Obergrenze 70 bzw. 80 Prozent (Nummer 8.4), Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens (Nummer 3 Buchstabe y), Mindestinvestition 300 Euro (Nummer 5), Höchstgrenzen und Absenkungspfad (Nummer 8.3.1), Regeln ab dem ersten Quartal 2027 (Nummern 5.3, 8.3.3, 8.4.1, 8.4.6) und Kältemittel ab 2028 (Anlage, Nummer 3.4.4).

Stand: 07.10.2026. Quellen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, KfW (Merkblatt Zuschuss 458, Stand 09/2026), BAFA. Angaben ohne Gewähr.

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Den größten Anteil holen die meisten Haushalte über eine Wärmepumpe im Rhein-Main-Gebiet heraus.

Kosten & Förderung

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Ob Gasheizung mit Einbau oder Wärmepumpe: Die Kosten hängen von Gerät, Leistung und Aufwand vor Ort ab, darum rechnen wir konkret statt pauschal. Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe, fassen wir Anschaffung, Installation und spätere Wartung auf Wunsch in einer planbaren Monatsrate zusammen, statt einer hohen Summe auf einen Schlag. Die staatliche Förderung, für selbstnutzende Eigentümer grundsätzlich bis zu 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %, rechnen wir direkt an, so bleibt Ihre Rate niedrig. Beantworten Sie ein paar Fragen und fordern Sie direkt online Ihr kostenloses, unverbindliches Angebot an.

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    Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

    Wer ist 2026 für die Förderung der Wärmepumpe zuständig, KfW oder BAFA?
    Weiterhin die KfW. Ein Wechsel zum BAFA findet nicht statt, das BAFA bleibt für die übrigen Einzelmaßnahmen zuständig, etwa an der Gebäudehülle oder für Lüftungsanlagen. Auch der Antragsweg bleibt gleich: Bestätigung zum Antrag vom Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb, dann Antrag im KfW-Zuschussportal vor dem Start des Vorhabens. Für die Umsetzung bleiben 36 Monate ab Zusage Zeit.
    Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
    Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Beim Tausch einer alten fossilen Heizung kommen für selbstnutzende Eigentümer 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus hinzu, der typische Fall liegt damit bei 46 Prozent, bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten also 12.880 Euro. Mit dem gestaffelten Einkommensbonus sind bis zu 70 Prozent erreichbar, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent, höchstens 22.400 Euro. Voraussetzung sind unter anderem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und ein Außengerät mindestens 10 Dezibel unter dem Geräuschgrenzwert. Der Effizienzbonus von 5 Prozent existiert nicht mehr.
    Wie funktioniert der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung 2026?
    Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maßgeblich ist laut KfW der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, für Anträge 2026 also aus 2023 und 2024, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigen die Grenzen einmalig um 10.000 Euro.
    Was passiert mit meinem bereits zugesagten Förderantrag?
    Nichts. Bereits zugesagte Anträge bleiben von der Neuregelung unberührt, die alten Konditionen gelten in voller Höhe weiter. Das schließt den Effizienzbonus und den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent ein. Die Antragstellung zu alten Konditionen war bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr möglich, sofern eine gültige Bestätigung zur Antragstellung vorlag.
    Was ist der neue Familienzuschlag?
    Ein Freibetrag beim Einkommensbonus: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende zu versteuernde Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie kann dadurch in eine bessere Stufe der neuen Staffel rutschen, etwa von 10 auf 30 Prozent Einkommensbonus. Bisher gab es einen solchen Zuschlag nicht.
    Gibt es den Emissionsminderungszuschlag 2026 noch?
    Nein. Für Neuanträge ab dem 21.07.2026 entfällt der Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro, den es bisher für besonders emissionsarme Biomasseheizungen gab. Bereits zugesagte Anträge behalten ihre Konditionen.
    Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch noch zu warten?
    In der Regel nicht. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro, der Klimageschwindigkeits-Bonus verliert im gleichen Takt 4 Prozentpunkte und läuft Mitte 2028 aus. Für Wärmepumpen sinkt ab dem ersten Quartal 2027 außerdem die Grundförderung auf 15 Prozent, nur Geräte mit Ursprung in der EU erhalten 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus dazu. Diese Änderungen stehen in der Förderrichtlinie BEG EM vom 17. August 2026. Wer den Tausch plant, stellt den Antrag besser früh.
    Was ändert sich für Unternehmen und Vermieter?
    In den Programmen 459 für vermietete Wohngebäude und 522 für Nichtwohngebäude sinkt der Fördersatz von bis zu 35 Prozent auf 30 Prozent, weil der Effizienzbonus als einzige Aufstockung entfällt. Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus standen Unternehmen nie zu, daran ändert sich nichts. Auch der Biomasse-Zuschlag von 2.500 Euro entfällt.