Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des Gebäudeenergiegesetzes, die 65-Prozent-Regel ist gestrichen. Den Anschluss an ein Wärmenetz über eine Hausübergabestation nennt das Gesetz ausdrücklich als Möglichkeit beim Heizungstausch. Anders als bei einer neuen Gas- oder Ölheizung gilt für Sie keine Bio-Quote, also keine Pflicht, einen Teil des Brennstoffs als Biogas oder Bioöl zu beziehen. Den Rahmen für die nächsten Jahre setzt in Wiesbaden die Kommunale Wärmeplanung, die der Magistrat am 23. Juni 2026 beschlossen hat: Ausgebaut wird die Fernwärme vor allem in den zentralen Lagen. Wir ordnen mit Ihnen ein, ob Ihre Adresse im Ausbaugebiet liegt und welche Förderung für Ihre Kundenanlage infrage kommt. Welche Fördersätze seit dem 21. Juli 2026 gelten, auch für den Anschluss an ein Wärmenetz, fasst unser Ratgeber zur Heizungsförderung 2026 zusammen.
Förderung & Anschluss klären