Was kostet eine PV-Anlage? Meist 1.000 bis 2.000 Euro pro kWp, der Speicher kommt dazu
Eine PV-Anlage für das Einfamilienhaus kostet ohne Speicher meist rund 1.000 bis 2.000 Euro pro Kilowattpeak, kleine Anlagen je kWp deutlich mehr als große. Ein Batteriespeicher kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale 300 bis 700 Euro pro Kilowattstunde Kapazität. Für eine 10-kWp-Anlage mit passendem Speicher ergeben sich daraus grob 12.000 bis 25.000 Euro. Wir zeigen die Kosten nach Anlagengröße, was eine PV-Anlage mit Speicher kostet, welche Nebenkosten dazukommen, was eine Anlage in Wiesbaden erzeugt, wann sie sich rechnet und was sich bei der Einspeisevergütung ab 2027 ändern soll. Alle Zahlen sind Marktwerte mit Quelle, keine Preise der Rieth GmbH.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Speicher kostet eine PV-Anlage meist 1.000 bis 2.000 Euro pro kWp. In echten Angeboten lag der Preis bei 4 bis 6 kWp im Schnitt bei 2.090, über 16 kWp bei 1.010 Euro pro kWp.
- Ein Batteriespeicher kostet 300 bis 700 Euro pro Kilowattstunde. Als Größe empfiehlt die Verbraucherzentrale etwa 1,5 kWh je 1.000 kWh Jahresverbrauch.
- Eine 10-kWp-Anlage erzeugt in Wiesbaden mit Südausrichtung rund 10.900 kWh im Jahr. Mit 7,5-kWh-Speicher kostet sie grob 12.000 bis 25.000 Euro.
- Anlagen bis 10 kWp, die von August bis Dezember 2026 in Betrieb gehen, erhalten 7,70 Cent je eingespeister kWh für 20 Jahre. Für Neuanlagen ab 2027 soll die feste Vergütung entfallen; der Gesetzentwurf liegt im Bundestag.
- Auf Kauf und Montage fallen bis 30 kWp 0 Prozent Umsatzsteuer an, die Einnahmen sind einkommensteuerfrei. In Hessen gibt es ein zinsverbilligtes Darlehen der WIBank.
PV-Anlage: Kosten pro kWp nach Anlagengröße
Die Kosten einer PV-Anlage werden pro Kilowattpeak (kWp) verglichen, der Nennleistung der Module. Das Fraunhofer ISE setzt in seiner Studie zu den Stromgestehungskosten für kleine Dachanlagen bis 30 kWp spezifische Investitionen zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro kWp an. Wie stark der Preis von der Größe abhängt, zeigt eine Auswertung der Verbraucherzentrale NRW von 71 echten Angeboten aus der Zeit von Januar 2025 bis August 2026, jeweils ohne Batteriespeicher:
| Anlagengröße | Preis pro kWp | rechnerisch für die Anlage |
|---|---|---|
| 4 bis 6 kWp | 2.090 Euro | 5 kWp: rund 10.450 Euro |
| über 6 bis 8 kWp | 1.820 Euro | 8 kWp: rund 14.560 Euro |
| über 8 bis 9 kWp | 1.520 Euro | 9 kWp: rund 13.680 Euro |
| über 9 bis 10 kWp | 1.410 Euro | 10 kWp: rund 14.100 Euro |
| über 10 bis 12 kWp | 1.290 Euro | 12 kWp: rund 15.480 Euro |
| über 12 bis 14 kWp | 1.240 Euro | 14 kWp: rund 17.360 Euro |
| über 14 bis 16 kWp | 1.220 Euro | 16 kWp: rund 19.520 Euro |
| über 16 kWp | 1.010 Euro | je nach Größe |
Kleine Anlagen sind je kWp teurer, weil ein Teil der Kosten unabhängig von der Größe anfällt; die Verbraucherzentrale nennt dafür Einspeisetechnik und Gerüst. Wer das Dach ohnehin belegt, bekommt zusätzliche Leistung deshalb günstiger. Andere Quellen liegen niedriger: co2online nennt in einer Preistabelle mit Stand März 2026 für 10 kW 9.200 bis 10.400 Euro. Verbindlich wird der Preis erst mit einem Angebot für Ihr Dach.
PV-Anlage: Kosten pro Quadratmeter
Für ein kWp braucht es nach der Verbraucherzentrale etwa 5 bis 7 Quadratmeter Dachfläche. Bei 1.000 bis 2.000 Euro pro kWp entspricht das rechnerisch rund 140 bis 400 Euro pro Quadratmeter belegter Fläche. Aussagekräftiger ist der Preis pro kWp, weil die Leistung je Modul unterschiedlich ist.
PV-Anlage mit Speicher: was der Batteriespeicher kostet
Ein Batteriespeicher kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale einschließlich Installation etwa 300 bis 700 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität bei Speichern ab 5 Kilowattstunden, mit fallender Tendenz. Kleinere Speicher kosten pro Kilowattstunde deutlich mehr, und im Paket mit einer PV-Anlage ist der Speicher tendenziell günstiger als beim Nachrüsten. In der Angebotsauswertung der Verbraucherzentrale lagen die Durchschnittspreise bei 510 Euro pro kWh für Speicher mit 4 bis 6 kWh und bei 360 Euro pro kWh für 12 bis 16 kWh.
Wie groß der Speicher sein sollte
Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Richtwert etwa 1,5 Kilowattstunden Speicherkapazität pro 1.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch. Ein Haushalt mit 5.000 Kilowattstunden kommt damit auf rund 7,5 Kilowattstunden. Strom aus dem Sommer lässt sich nach der Verbraucherzentrale auch mit einem sehr großen Speicher nicht für den Winter aufheben. Der Bundesverband Solarwirtschaft meldet für 2025 eine durchschnittliche Kapazität neu installierter Heimspeicher von 7,9 Kilowattstunden; rund 80 Prozent der neuen Heimanlagen wurden mit Speicher gebaut.
Was der Speicher bringt und wann er sich rechnet
Ohne Speicher deckt ein typisches Einfamilienhaus nach der Verbraucherzentrale rund 25 bis 30 Prozent seines Stromverbrauchs mit Solarstrom, mit Speicher bis zu 70 Prozent. Vollständig unabhängig wird der Haushalt nicht, weil die Anlage von November bis Februar wenig Strom liefert. Rund 20 Prozent des gespeicherten Stroms gehen als Verluste und Eigenverbrauch des Speichers verloren. Speicher halten nach der Verbraucherzentrale 10 bis 15 Jahre, Module deutlich länger. Bei den heutigen Strompreisen und gesunkenen Speicherkosten hält die Verbraucherzentrale einen Batteriespeicher trotz dieser Unsicherheiten für fast immer wirtschaftlich sinnvoll.
Was kostet eine 10-kWp-PV-Anlage mit Speicher?
Eine 10-kWp-Anlage passt auf viele Einfamilienhausdächer und braucht nach der Faustregel der Verbraucherzentrale rund 50 bis 70 Quadratmeter. Für einen Haushalt mit 5.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und einem Speicher mit 7,5 Kilowattstunden ergibt sich aus den Marktwerten dieses Bild:
| Baustein | Spanne | mit VZ-Mittelwerten |
|---|---|---|
| PV-Anlage 10 kWp | 10.000 bis 20.000 Euro | rund 14.100 Euro |
| Speicher 7,5 kWh | 2.250 bis 5.250 Euro | rund 3.600 Euro |
| Zusammen | rund 12.000 bis 25.000 Euro | rund 17.700 Euro |
Ein Speicher mit 10 Kilowattstunden kostet 3.000 bis 7.000 Euro. Für einen Haushalt mit 5.000 Kilowattstunden liegt das über dem Richtwert der Verbraucherzentrale; sinnvoll wird diese Größe eher mit Wärmepumpe oder Elektroauto, die den Verbrauch erhöhen.
Was eine solche Anlage in Wiesbaden erzeugt und was sie im Jahr einbringt, zeigen die nächsten beiden Abschnitte.
Nebenkosten: Zähler, Anmeldung, Versicherung und Wartung
Intelligenter Zähler und Steuerbox
Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt erhalten nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung. Was dafür jährlich berechnet werden darf, deckelt § 30 des Gesetzes:
| Installierte Leistung | Obergrenze gesamt | davon Anlagenbetreiber |
|---|---|---|
| über 7 bis 15 kW | 130 Euro | 50 Euro |
| über 15 bis 25 kW | 190 Euro | 110 Euro |
| über 25 bis 100 kW | 220 Euro | 140 Euro |
Anmeldung und Register
Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt nach der Verbraucherzentrale in der Regel der Installationsbetrieb. Sie selbst tragen die Anlage und einen Speicher innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein; das schreibt § 5 der Marktstammdatenregisterverordnung vor.
Betrieb, Prüfung und Versicherung
Die jährlichen Betriebskosten liegen nach dem Fraunhofer ISE bei etwa 1 bis 2 Prozent der Investition, bei 15.000 Euro also rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Die Verbraucherzentrale rät, die Anlage spätestens alle fünf Jahre von einer Fachperson auf Sicherheit und Funktion prüfen zu lassen. Versichern lässt sich die Anlage mindestens über die Wohngebäudeversicherung; eine eigene PV-Versicherung kostet nach co2online etwa 70 bis 100 Euro im Jahr.
Ertrag und Eigenverbrauch: was eine PV-Anlage in Wiesbaden erzeugt
Für Wiesbaden liefert das Photovoltaik-Rechenwerkzeug PVGIS der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission bei 35 Grad Dachneigung und 14 Prozent Systemverlusten diese Jahreserträge je kWp, berechnet aus Wetterdaten der Jahre 2005 bis 2023:
| Ausrichtung | Ertrag je kWp und Jahr | 10 kWp im Jahr |
|---|---|---|
| Süd | 1.091 kWh | rund 10.900 kWh |
| Ost | 879 kWh | rund 8.800 kWh |
| West | 860 kWh | rund 8.600 kWh |
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist, wie viel davon im Haus verbraucht wird. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der für Haushalte 2026 nach der Strompreisanalyse des BDEW im Schnitt 37,0 Cent kostet. Solarstrom vom eigenen Dach kostet in der Erzeugung nach dem Fraunhofer ISE bei kleinen Dachanlagen 6,3 bis 14,4 Cent pro Kilowattstunde, mit Batteriespeicher 9,1 bis 22,5 Cent. Eingespeister Strom bringt dagegen nur die Einspeisevergütung.
Wie viel Eigenverbrauch Ihr Haushalt erreicht, können Sie mit dem kostenlosen Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin für Ihre Werte durchspielen. Dort lässt sich auch prüfen, ob ein Speicher von 7,5 oder 10 Kilowattstunden zu Ihrem Verbrauch passt.
Wirtschaftlichkeit: wann sich eine PV-Anlage rechnet
Für das Beispiel aus diesem Ratgeber, 10 kWp mit Südausrichtung in Wiesbaden, ein Haushalt mit 5.000 Kilowattstunden Verbrauch und Inbetriebnahme noch 2026, ergibt sich überschlägig diese Rechnung:
| pro Jahr | ohne Speicher | mit 7,5 kWh Speicher |
|---|---|---|
| selbst genutzter Solarstrom | rund 1.500 kWh | rund 3.500 kWh |
| eingesparte Stromkosten | rund 555 Euro | rund 1.295 Euro |
| eingespeister Strom | rund 9.410 kWh | rund 6.910 kWh |
| Einspeisevergütung | rund 725 Euro | rund 530 Euro |
| zusammen | rund 1.280 Euro | rund 1.825 Euro |
Davon gehen die laufenden Kosten ab, nach dem Fraunhofer ISE etwa 1 bis 2 Prozent der Investition. Legt man die Mittelwerte der Verbraucherzentrale zugrunde, also rund 14.100 Euro ohne und 17.700 Euro mit Speicher, hat sich die Anlage in diesem Beispiel nach grob 12 bis 14 Jahren ohne und 11 bis 12 Jahren mit Speicher bezahlt gemacht. Die Module halten nach dem Umweltbundesamt im Regelfall 25 bis 30 Jahre.
Die Rechnung gilt für Anlagen, die bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Für spätere Anlagen soll nach dem Gesetzentwurf zur EEG-Novelle die feste Einspeisevergütung entfallen. Dann zählt der selbst genutzte Strom noch stärker, und der Speicher gewinnt an Gewicht.
Einspeisevergütung 2026 und was sich ab 2027 ändern soll
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze für Anlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Sie gelten nach der Verbraucherzentrale für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre.
| Leistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 Cent je kWh | 12,22 Cent je kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 Cent je kWh | 10,24 Cent je kWh |
Solarspitzengesetz: negative Preise und 60-Prozent-Grenze
Seit dem 25. Februar 2025 gelten für neue Anlagen zwei Regeln aus dem sogenannten Solarspitzengesetz. Erstens gibt es nach § 51 EEG keine Vergütung für Zeiten, in denen der Börsenstrompreis negativ ist. Bei Anlagen unter 100 Kilowatt greift das erst ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems, und die ausgefallenen Zeiten werden am Ende des Vergütungszeitraums zur Hälfte angehängt. Zweitens dürfen Anlagen unter 25 Kilowatt mit Einspeisevergütung nach § 9 EEG höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis intelligentes Messsystem und Steuerbox eingebaut sind.
EEG-Novelle 2027: Ende der festen Vergütung für Neuanlagen geplant
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine EEG-Novelle beschlossen, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Nach dem Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 21/7867, entfällt die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen. Stattdessen ist eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate vorgesehen, nach der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Beispiel 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Sie steht 2027 Anlagen unter 50 Kilowatt offen, 2028 Anlagen unter 25 Kilowatt und 2029 und 2030 nur noch Anlagen unter 7 Kilowatt. Der höhere Satz für Volleinspeisung soll wegfallen, und neue Dachanlagen unter 100 Kilowatt sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen.
Beschlossen ist das noch nicht: Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026, die Anhörung am 5. Oktober 2026, und die EU-Kommission muss beihilferechtlich zustimmen. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, sollen nach dem Entwurf beim bisherigen Recht bleiben. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
Steuern: 0 Prozent Umsatzsteuer und steuerfreie Einnahmen
Seit 2023 fällt auf Lieferung und Installation einer PV-Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer an. Das gilt ausdrücklich auch für Speicher und wesentliche Komponenten. Bei Anlagen bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Nach den Antworten des Bundesfinanzministeriums sind Speicher ab 5 Kilowattstunden nutzbarer Kapazität begünstigt, ebenso Zählerschrank und Energiemanagement. Wartungsverträge kosten weiter 19 Prozent, und die Regelung ist nicht befristet.
Auch die Einkommensteuer fällt in der Regel weg: Nach § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei, insgesamt bis 100 kWp je Steuerpflichtigem. In den Regierungsentwürfen zum Jahressteuergesetz 2026 und zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sind dazu keine Änderungen enthalten (Stand Oktober 2026).
Förderung, Kredit oder Pacht & Raten
Einen Bundeszuschuss für private PV-Anlagen gibt es nicht. Gefördert wird über günstige Kredite und die steuerlichen Regeln.
- KfW-Kredit 270: Die KfW fördert PV-Anlagen und Batteriespeicher mit einem Kredit über bis zu 100 Prozent der Kosten; Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des Stroms einspeisen. Den Zins legt die Hausbank nach Bonität fest; laut Konditionenübersicht vom 6. Oktober 2026 liegt der Sollzins bei 10 Jahren Laufzeit zwischen 4,50 und 10,90 Prozent. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden.
- WIBank-Darlehen in Hessen: Für selbst genutztes Wohneigentum in Hessen gibt es das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank: 10.000 bis 50.000 Euro für Anlagen bis 20 Kilowatt, ein Speicher nur zusammen mit einer neuen Anlage. Der Zins liegt nach Abzug des Landeszuschusses bei 3,60 Prozent (Stand 01.10.2026), die Laufzeit bei zehn Jahren. Der Antrag muss vor Beginn der Installation gestellt werden, das Programm ist bis Ende 2028 befristet.
- Wiesbaden: Das städtische Förderprogramm „Solarstrom“ ist laut Klimaschutzbeirat zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Der Versorger ESWE fördert nach seiner Richtlinie vom März 2024 neue Batteriespeicher mit 500 bis 1.000 Euro, wenn der gesamte Energiebezug über ESWE läuft.
Wer die Investition nicht auf einmal tragen möchte, kann die Anlage bei uns in Pacht & Raten nutzen. Wie das funktioniert und was im Rundum-sorglos-Paket enthalten ist, steht auf unserer Seite PV-Anlage in Pacht & Raten.
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Vergleichen Sie Angebote nicht nur über den Endpreis, sondern über den Preis pro kWp und den Lieferumfang. Diese Punkte sollten in jedem Angebot stehen:
- Leistung in kWp, Anzahl, Typ und Leistung der Module, Ausrichtung je Dachfläche
- Wechselrichter mit Fabrikat und Garantie, beim Speicher die nutzbare Kapazität in kWh
- Gerüst, Montagesystem, Kabelwege und, falls nötig, der Umbau des Zählerschranks
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Was kostet eine PV-Anlage auf Ihrem Dach?
Wir prüfen Dach, Verbrauch und Zählerschrank und nennen die Kosten pro kWp im Angebot offen. Kauf oder Pacht & Raten, mit 0 Prozent Umsatzsteuer.
Zum PV-AngebotStand: 10/2026. Euro-Angaben sind Marktwerte aus den genannten Quellen oder eigene Rechnungen daraus, keine Preiszusage und keine Preise der Rieth GmbH. Die EEG-Novelle 2027 ist ein Gesetzentwurf.
- Verbraucherzentrale, Was kostet eine Photovoltaikanlage? (Stand 28.08.2026), Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen? (Stand 02.07.2026) und Photovoltaik: Was bei der Planung wichtig ist (Stand 26.08.2026).
- Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten erneuerbare Energien, Juli 2024, und Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026.
- Bundesverband Solarwirtschaft, Faktenblatt Stromspeicher, Januar 2026; HTW Berlin, Unabhängigkeitsrechner; co2online, Photovoltaik: Kosten (Preistabelle Stand März 2026).
- EU-Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, PVGIS 5.3, Abfrage für Wiesbaden am 07.10.2026; BDEW, Strompreisanalyse August 2026; Umweltbundesamt, Photovoltaik.
- Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze; § 9 EEG, § 51 EEG und Solarspitzengesetz, BGBl. 2025 I Nr. 51.
- EEG-Novelle 2027: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026; Bundestagsdrucksache 21/7867 und Drucksache 21/8298 (Gegenäußerung); Deutscher Bundestag, erste Lesung am 24.09.2026.
- § 30 Messstellenbetriebsgesetz; § 5 Marktstammdatenregisterverordnung.
- § 12 Abs. 3 UStG, Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Photovoltaik und BMF-Schreiben vom 27.02.2023 und 30.11.2023; § 3 Nr. 72 EStG.
- KfW, Erneuerbare Energien Standard (270) und Konditionenübersicht vom 06.10.2026; WIBank, PV-Anlagen-Darlehen, Konditionen vom 01.10.2026; Landeshauptstadt Wiesbaden, Protokoll Klimaschutzbeirat; ESWE Versorgungs AG, Richtlinie Solar-Speicherbatterie (Stand 01.03.2024).